Aus Kappler wurde Eichinger
sonst ändert sich nichts

PKW

B197 (Automatikregelung, seit 01.01.2021) - DER KLASSIKER:
Ihr habt die Möglichkeit, trotz praktischer Fahrerlaubnisprüfung auf einem Fahrzeug ohne Schaltgetriebe die Fahrerlaubnis der Klasse B ohne Beschränkung erteilt zu bekommen.
Voraussetzung ist, dass ihr in einer praktischen Ausbildung in einer Fahrschule den Nachweis erbracht habt, dass ihr als Bewerber einer Fahrerlaubnis oder Inhaber einer beschränkten Fahrerlaubnis zur sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führung eines Fahrzeuges mit Schaltgetriebe der Klasse B befähigt seid. Es sind 10 Fahrstunden und eine 15-minütige "Prüfungsfahrt" auf einem Schaltwagen notwendig. Hierüber stellt euch eure Fahrschule einen Nachweis aus.


Klasse B / BF17 (beinhaltet Klasse AM und L):
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
Voraussetzungen:
Mindestalter: 17,5 bzw. 16,5 bei begleitendem Fahren (BF 17), Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs
Begleitperson bei BF 17: 30 Jahre, mindestens 5 Jahre im Besitz des Führerscheins Klasse B, max. 1 Punkt im Fahreignungsregister (Flensburg)


Klasse BE (großer Anhänger):
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt.
Voraussetzung:
Vorbesitz Klasse B, Mindestalter 17,5 bzw. 16,5 bei begleitendem Fahren (BE17), Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs


B96:
Mit der B96-Erweiterung dürft ihr mit jedem geeigneten Zugfahrzeug auch schwerere Anhänger ziehen. Wichtig: Die zulässige Gesamtmasse als Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger darf dann 4250 Kilogramm nicht übersteigen. Noch schwerere Anhänger können mit dem Anhängerführerschein Klasse BE gezogen werden.


B78:
Mit der Schlüsselzahl 78 im Führerschein wird festgehalten, dass der Führerscheininhaber nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe fahren darf. Der Fahrschüler hat seine Fahrausbildung in der Fahrschule demnach nur mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe absolviert.


Klasse L:
- Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis max. 40km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit, mit Anhänger max. 25km/h
- selbst fahrende Arbeitsmaschinen bis max. 25km/h