Professionelle Fahrausbildung für Rottenburg und Umgebung

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Effektive Fahrausbildung - Daten und Fakten

Unsere Fahrausbildung in Rottenburg am Neckar ist bekannt für ihren professionellen Ansatz. Wir von der Fahrschule Eichinger bieten eine Führerscheinausbildung für PKW und Zweiräder mit einem engagierten und erfahrenen Team. Vereinbare jetzt eine kostenlose Beratung und melde dich noch heute an.

Lektionen

Fahrausbildung von höchster Qualität

Unser Team von Fahrlehrern legt großen Wert auf eine hochqualitative Fahrausbildung. Mit modernen Fahrzeugen und flexiblen Fahrstunden sind wir auf deinem Weg zum Führerschein an deiner Seite. In unserer Fahrschule lernst du nicht nur das Fahren, sondern wir bereiten dich auch bestmöglich auf deine Fahrprüfungen vor und lehren sicheres und verantwortungsbewusstes Fahren.

PKW

B197 (Automatikregelung, seit 01.01.2021) – DER KLASSIKER:


Du hast die Möglichkeit, trotz praktischer Fahrerlaubnisprüfung auf einem Fahrzeug ohne Schaltgetriebe die Fahrerlaubnis der Klasse B ohne Beschränkung zu erhalten. Voraussetzung ist, dass du in einer praktischen Ausbildung in einer Fahrschule den Nachweis erbracht hast, dass du als Bewerber einer Fahrerlaubnis oder Inhaber einer beschränkten Fahrerlaubnis zur sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führung eines Fahrzeugs mit Schaltgetriebe der Klasse B befähigt bist. Dafür sind 10 Fahrstunden und eine 15-minütige „Prüfungsfahrt“ auf einem Schaltwagen notwendig. Hierüber stellt dir deine Fahrschule einen Nachweis aus.

Klasse B / BF17 (beinhaltet Klasse AM und L):

Kraftfahrzeuge – ausgenommen die Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen zusätzlich zum Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Dies gilt auch für Fahrzeuge mit Anhänger, sofern der Anhänger eine zulässige Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg hat. Bei einem Anhänger über 750 kg darf die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht überschreiten.


Voraussetzungen:

Mindestalter: 17,5 bzw. 16,5 bei begleitendem Fahren (BF 17), Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs

Begleitperson bei BF 17: 30 Jahre, mindestens 5 Jahre im Besitz des Führerscheins Klasse B, max. 1 Punkt im Fahreignungsregister (Flensburg)


Klasse BE (großer Anhänger):

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt.

Voraussetzung: Vorbesitz Klasse B, Mindestalter 17,5 bzw. 16,5 bei begleitendem Fahren (BE17), Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs


B96:

Mit der B96-Erweiterung darfst du mit jedem geeigneten Zugfahrzeug auch schwerere Anhänger ziehen. Wichtig: Die zulässige Gesamtmasse der Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger darf dann 4.250 Kilogramm nicht überschreiten. Noch schwerere Anhänger kannst du mit dem Anhängerführerschein der Klasse BE ziehen.


B78:

Mit der Schlüsselzahl 78 im Führerschein wird festgelegt, dass du nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe fahren darfst. Das bedeutet, dass du deine Fahrausbildung in der Fahrschule ausschließlich mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe absolviert hast.


Klasse L:

  • Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis max. 40 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit, mit Anhänger max. 25 km/h
  • Selbst fahrende Arbeitsmaschinen bis max. 25 km/h

Zweiradklassen

Mofa (Prüfbescheinigung):

Voraussetzung: 15 Jahre, kein Sehtest, kein Erste-Hilfe-Kurs

  • einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln -, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt, max. 50 ccm Motor.

Klasse AM (beinhaltet „Mofa“):

Voraussetzung: 15 Jahre, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs

  • leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge
  • max. 50 cm³ Hubraum
  • max. 45 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
  • max. 4 kW
  • dreirädrige Kleinkrafträder
  • max. 50 cm³ Hubraum
  • max. 45 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
  • max. 4 kW
  • Leermasse max. 270 kg
  • max. 2 Sitzplätze
  • leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge
  • max. 50 cm³ Hubraum
  • max. 45 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
  • max. 6 kW
  • max. 4 kW bei Straßenquads
  • Leermasse max. 425 kg
  • max. 2 Sitzplätze


Klasse A1 (beinhaltet Klasse AM):

Voraussetzung: 16 Jahre, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, kein Vorbesitz

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt,

  • dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.


Klasse A2 (beinhaltet Klasse A1, AM):

Voraussetzung: 18 Jahre, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, kein Vorbesitz

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit

  • einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
  • einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.


Klasse A (beinhaltet Klasse A2, A1, AM):

Voraussetzung: 24 Jahre ohne Vorbesitz, 20 Jahre bei 2 Jahren Vorbesitz A2, 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und 
  • dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.


A196 (Nutzung von zweirädrigen Fahrzeugen, „entsprechend der Klasse A1“, mit der Fahrerlaubnisklasse B):

Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden für Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, wobei das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht überschreiten darf. Die Schlüsselzahl 196 darf nur zugeteilt werden, wenn du seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt. Es handelt sich hierbei um eine nationale Schlüsselzahl, weshalb die Berechtigung nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gilt.


Mit der Eintragung der Schlüsselzahl erwirbst du keine Fahrerlaubnis der Klasse A1, weshalb eine Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Abs. 3 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) nicht möglich ist. Das Mindestalter für die Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 beträgt 25 Jahre.


Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 196 ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung, die aus mindestens neun Unterrichtseinheiten à 90 Minuten besteht. Davon sind mindestens vier Unterrichtseinheiten theoretisch und mindestens fünf Unterrichtseinheiten fahrpraktisch. Nach Abschluss der Schulung stellt dir die Fahrschule eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme aus.

Räumlichkeiten

Unsere Fahrschule bietet nicht nur top ausgebildete Fahrlehrer, sondern auch moderne, einladende Räumlichkeiten. Hier lernst du in einer angenehmen Atmosphäre alles Wichtige für deine Fahrausbildung.

Fahrschule Eichinger GmbH

Ruf jetzt an, um deinen Weg zur Fahrausbildung mit der Fahrschule Eichinger in Rottenburg am Neckar zu beginnen!

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